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Verträge begegnen dir jeden Tag – ob im Beruf, beim Online-Shopping oder im Geschäftsleben.
Für die Industriekaufleute-Prüfung sind sie ein absolutes Pflichtthema, weil sie die Grundlage fast aller betrieblichen Abläufe bilden.

Die gute Nachricht:
Vertragsrecht ist klar strukturiert und leicht zu verstehen, wenn du die Grundprinzipien kennst.

In diesem Artikel bekommst du die wichtigsten Inhalte klar, verständlich und prüfungsrelevant zusammengefasst.


1. Was ist ein Vertrag überhaupt?

Ein Vertrag ist eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen mindestens zwei Personen.

Er entsteht durch:


1. Antrag (Angebot)

→ verbindliche Erklärung


2. Annahme

→ Zustimmung zum Angebot

Beispiel:
Angebot: „Ich verkaufe dir dieses Laptop für 600 €.“
Annahme: „Einverstanden.“

💡 Merke:
Ohne zwei übereinstimmende Willenserklärungen gibt es keinen Vertrag.


2. Willenserklärungen – das Fundament jedes Vertrags

Eine Willenserklärung besteht aus:

  • innerem Willen („Ich will das wirklich“)

  • äußerer Erklärung (mündlich, schriftlich, online)

Sie kann sein:

  • ausdrücklich (klar und direkt)

  • konkludent (durch Verhalten → z. B. Ware aufs Kassenband legen)

Nicht gültig sind:

  • Spaßangebote

  • Scheingeschäfte

  • Scherzerklärungen


3. Geschäftsfähigkeit – wer darf Verträge schließen?

Entscheidend in vielen Prüfungsaufgaben.


Geschäftsunfähig (0–6 Jahre)

→ Verträge sind unwirksam


Beschränkt geschäftsfähig (7–17 Jahre)

→ Verträge sind schwebend unwirksam, bis die Eltern zustimmen
→ Ausnahme: Taschengeldparagraph (§ 110 BGB)


Geschäftsfähig (ab 18 Jahren)

→ volle Wirksamkeit


4. Formvorschriften – wann muss ein Vertrag schriftlich sein?

Grundsatz:
👉 Verträge sind formfrei, solange das Gesetz nichts anderes sagt.

Wichtige Ausnahmen:

  • Mietvertrag > 1 Jahr → Schriftform

  • Kündigung Arbeitsvertrag → Schriftform

  • Bürgschaft → Schriftform

  • Grundstückskauf → notarielle Beurkundung

Merke:
E-Mail oder WhatsApp reichen nicht für schriftformpflichtige Verträge wie Kündigungen.


5. Arten von Verträgen – Klassiker in der IHK-Prüfung


Kaufvertrag

→ Übergabe der Sache gegen Geld
Pflichten:

  • Verkäufer: mangelfreie Ware + Eigentumsübertragung

  • Käufer: Kaufpreis zahlen + Ware abnehmen


Mietvertrag

→ Gebrauchsüberlassung auf Zeit gegen Miete


Werkvertrag

→ Erfolg geschuldet (z. B. Reparatur, Bauarbeiten)


Dienstvertrag

→ Tätigkeit geschuldet (z. B. Arzt, Anwalt)


Arbeitsvertrag

→ besondere Form des Dienstvertrags


6. Sachmängel – was tun, wenn Ware fehlerhaft ist?

Ein zentraler Prüfungsblock im Vertragsrecht.

Ein Sachmangel liegt vor, wenn:

  • Ware beschädigt ist

  • Ware nicht funktioniert

  • falsche Ware geliefert wurde

  • zugesicherte Eigenschaften fehlen

Rechte des Käufers („Gewährleistungsrechte“):

  1. Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung)

  2. Minderung

  3. Rücktritt

  4. Schadensersatz

Wichtig:
Zuerst ist immer Nacherfüllung zu gewähren.


7. Widerrufsrecht – besonders bei Onlinekäufen

Bei Fernabsatzverträgen (Online, Telefon) hat der Käufer:

  • 14 Tage Widerrufsrecht

  • ohne Begründung

  • Rücksendung auf Kosten des Händlers, wenn nicht anders vereinbart

Ausnahmen:

  • Hygieneartikel

  • entsiegelte Software

  • individuell hergestellte Waren

💡 In Prüfungsaufgaben kommt das sehr häufig vor.


8. AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen.

Wichtig:

  • dürfen den Kunden nicht unangemessen benachteiligen

  • überraschende oder unklare Klauseln sind ungültig

  • müssen vor Vertragsabschluss einbezogen werden

Typische Klausel, die unwirksam ist:

„Reklamationen sind grundsätzlich ausgeschlossen.“


9. Vertragsstörungen – was tun, wenn etwas schiefgeht?


Lieferverzug

→ Verkäufer liefert zu spät
Voraussetzung:

  • Fälligkeit

  • Mahnung
    Rechte:

  • Schadensersatz

  • Rücktritt


Annahmeverzug

→ Käufer nimmt Ware nicht an


Zahlungsverzug

→ Käufer zahlt nicht
Folgen:

  • Verzugszinsen

  • Mahnkosten


10. Fazit: Vertragsrecht ist eines der logischsten Prüfungsthemen

Wenn du die Grundprinzipien kennst:

  • zwei übereinstimmende Willenserklärungen

  • Geschäftsfähigkeit

  • Rechte & Pflichten bei Verträgen

  • Gewährleistung

  • Widerruf

  • Vertragsstörungen

… lassen sich 90 % aller Prüfungsfragen schnell und sicher beantworten.

Vertragsrecht ist kein auswendig Lernen – es ist gesunder Menschenverstand in Gesetzesform.

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Schließe dich den Hunderten angehenden Industriekaufleuten an, die sich mithilfe klarer Lernunterlagen und realistischer Übungsprüfungen effizient auf ihre IHK-Prüfung vorbereiten.

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