Verträge & Rechtsgrundlagen – kompakt erklärt für die WISO-Prüfung
01.07.2025

Verträge begegnen dir jeden Tag – ob im Beruf, beim Online-Shopping oder im Geschäftsleben.
Für die Industriekaufleute-Prüfung sind sie ein absolutes Pflichtthema, weil sie die Grundlage fast aller betrieblichen Abläufe bilden.
Die gute Nachricht:
Vertragsrecht ist klar strukturiert und leicht zu verstehen, wenn du die Grundprinzipien kennst.
In diesem Artikel bekommst du die wichtigsten Inhalte klar, verständlich und prüfungsrelevant zusammengefasst.
1. Was ist ein Vertrag überhaupt?
Ein Vertrag ist eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen mindestens zwei Personen.
Er entsteht durch:
1. Antrag (Angebot)
→ verbindliche Erklärung
2. Annahme
→ Zustimmung zum Angebot
Beispiel:
Angebot: „Ich verkaufe dir dieses Laptop für 600 €.“
Annahme: „Einverstanden.“
💡 Merke:
Ohne zwei übereinstimmende Willenserklärungen gibt es keinen Vertrag.
2. Willenserklärungen – das Fundament jedes Vertrags
Eine Willenserklärung besteht aus:
innerem Willen („Ich will das wirklich“)
äußerer Erklärung (mündlich, schriftlich, online)
Sie kann sein:
ausdrücklich (klar und direkt)
konkludent (durch Verhalten → z. B. Ware aufs Kassenband legen)
Nicht gültig sind:
Spaßangebote
Scheingeschäfte
Scherzerklärungen
3. Geschäftsfähigkeit – wer darf Verträge schließen?
Entscheidend in vielen Prüfungsaufgaben.
Geschäftsunfähig (0–6 Jahre)
→ Verträge sind unwirksam
Beschränkt geschäftsfähig (7–17 Jahre)
→ Verträge sind schwebend unwirksam, bis die Eltern zustimmen
→ Ausnahme: Taschengeldparagraph (§ 110 BGB)
Geschäftsfähig (ab 18 Jahren)
→ volle Wirksamkeit
4. Formvorschriften – wann muss ein Vertrag schriftlich sein?
Grundsatz:
👉 Verträge sind formfrei, solange das Gesetz nichts anderes sagt.
Wichtige Ausnahmen:
Mietvertrag > 1 Jahr → Schriftform
Kündigung Arbeitsvertrag → Schriftform
Bürgschaft → Schriftform
Grundstückskauf → notarielle Beurkundung
Merke:
E-Mail oder WhatsApp reichen nicht für schriftformpflichtige Verträge wie Kündigungen.
5. Arten von Verträgen – Klassiker in der IHK-Prüfung
Kaufvertrag
→ Übergabe der Sache gegen Geld
Pflichten:
Verkäufer: mangelfreie Ware + Eigentumsübertragung
Käufer: Kaufpreis zahlen + Ware abnehmen
Mietvertrag
→ Gebrauchsüberlassung auf Zeit gegen Miete
Werkvertrag
→ Erfolg geschuldet (z. B. Reparatur, Bauarbeiten)
Dienstvertrag
→ Tätigkeit geschuldet (z. B. Arzt, Anwalt)
Arbeitsvertrag
→ besondere Form des Dienstvertrags
6. Sachmängel – was tun, wenn Ware fehlerhaft ist?
Ein zentraler Prüfungsblock im Vertragsrecht.
Ein Sachmangel liegt vor, wenn:
Ware beschädigt ist
Ware nicht funktioniert
falsche Ware geliefert wurde
zugesicherte Eigenschaften fehlen
Rechte des Käufers („Gewährleistungsrechte“):
Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung)
Minderung
Rücktritt
Schadensersatz
Wichtig:
Zuerst ist immer Nacherfüllung zu gewähren.
7. Widerrufsrecht – besonders bei Onlinekäufen
Bei Fernabsatzverträgen (Online, Telefon) hat der Käufer:
14 Tage Widerrufsrecht
ohne Begründung
Rücksendung auf Kosten des Händlers, wenn nicht anders vereinbart
Ausnahmen:
Hygieneartikel
entsiegelte Software
individuell hergestellte Waren
💡 In Prüfungsaufgaben kommt das sehr häufig vor.
8. AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen.
Wichtig:
dürfen den Kunden nicht unangemessen benachteiligen
überraschende oder unklare Klauseln sind ungültig
müssen vor Vertragsabschluss einbezogen werden
Typische Klausel, die unwirksam ist:
„Reklamationen sind grundsätzlich ausgeschlossen.“
9. Vertragsstörungen – was tun, wenn etwas schiefgeht?
Lieferverzug
→ Verkäufer liefert zu spät
Voraussetzung:
Fälligkeit
Mahnung
Rechte:Schadensersatz
Rücktritt
Annahmeverzug
→ Käufer nimmt Ware nicht an
Zahlungsverzug
→ Käufer zahlt nicht
Folgen:
Verzugszinsen
Mahnkosten
10. Fazit: Vertragsrecht ist eines der logischsten Prüfungsthemen
Wenn du die Grundprinzipien kennst:
zwei übereinstimmende Willenserklärungen
Geschäftsfähigkeit
Rechte & Pflichten bei Verträgen
Gewährleistung
Widerruf
Vertragsstörungen
… lassen sich 90 % aller Prüfungsfragen schnell und sicher beantworten.
Vertragsrecht ist kein auswendig Lernen – es ist gesunder Menschenverstand in Gesetzesform.


